Perú ist kein Hochrisikogebiet mehr. In der 1. Dezemberwoche 2021 lag die 7-Tage-Inzidenz bei 29,7!
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Ein- und Rückreisebestimmungen (Auszug)
Für die Einreise nach Perú benötigen deutsche Staatsbürger einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass (ab Einreise in Perú).
Besondere Bestimmungen in Bezug auf Corona-Pandemie:
Die peruanische Regierung hat folgende Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 ergriffen:
Reisende, die nach Peru einreisen, müssen eine eidesstattliche Erklärung (Link) ausfüllen und einen höchstens 72 Stunden alten negativen molekularen Test (PCR) oder einen
höchstens 24 Stunden alten negativen Antigentest vorweisen, bevor sie in das Flugzeug steigen.
Die Quarantäne wird für Reisende, die nach Peru einreisen, aufgehoben, (mit Ausnahme von Peruanern und in Peru ansässigen Ausländern, die aus Südafrika, Brasilien und/oder
Indien stammen oder in diesen Ländern einen Zwischenstopp eingelegt haben. Letztere müssen sich für 14 Tage ab dem Tag ihrer Ankunft in Peru einer obligatorischen Quarantäne in ihren Wohnungen, Unterkünften oder vorübergehenden Isolationszentren unterziehen.)
Das Tragen eines Gesichtsschutzes ist auf Inlands- und internationalen Flügen nicht mehr vorgeschrieben (wird von FRB Knecht aber dringend empfohlen!)
In einigen Gebieten besteht eine Ausgangssperre zwischen 00.00 Uhr und 04.00 Uhr, Mäßige Alarmstufe: Das Ausgehen ist von 04:00 bis 00:00 Uhr erlaubt. Nur in Arequipa und Moquegua gilt eine Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr und 04.00 Uhr. Änderungen jedoch jederzeit möglich.
Beim Ausgehen ist das Tragen von Schutzmasken im ganzen Land vorgeschrieben. Außerdem ist das Tragen von zwei übereinandergelegten Masken an geschlossenen Orten wie Flughäfen, Einkaufszentren, Banken, Supermärkten usw. Vorschrift.
Die Bevölkerung wird angehalten, sich regelmäßig die Hände zu waschen, Menschenansammlungen zu meiden und die soziale Distanz zu wahren.
(Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an PROMPERÚs iPerú-Service: iperu@promperu.gob.pe / iperulimaapto@promperu.gob.pe)
Perú ist seit 3. April 2021 vom RKI als Hochrisikogebiet eingestuft.
Laut RKI gelten für Rückkehrer nach Deutschland deshalb folgende Bestimmungen:
- Anmeldepflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet sind verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung kontrolliert.
- Spezielle Nachweispflicht:
- Reisende nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiets müssen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweise mit sich führen und im Falle der Inanspruchnahme eines Beförderers diesem den Nachweis zum Zwecke der Beförderung vorlegen.
- Die Nachweise müssen über das Einreiseportal unter https://www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden.
- Quarantänepflicht: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Allerdings: kann die häusliche Quarantäne vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird.
- Beendigung der Quarantäne: Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in Hochrisikogebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden („Freitestung“ ab Tag fünf nach Einreise möglich). Geimpfte und Genesene können die Quarantäne ab dem Zeitpunkt beenden, an dem der Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseprotal übermittelt wird. Erfolgt die Übermittlung vor Einreise (wird dringende empfohlen), muss die Quarantäne nicht angetreten werden.