AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Von FRB Knecht (Reiseberatung/Reiseveranstalter)
Dortmunder Straße 12 A
D-10555 Berlin (Moabit)
Tel.:+49(0)30-392 49 79
KKnecht-FRB-BER@t-online.de
https://www.frb-reisen-knecht.de

  1. Abschluss des Reisevertrages
    1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen kann, bieten Sie der Reiseberatung Knecht den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage des Angebots ist die Reiseausschreibung aus dem Internet bzw. die individuell auf Ihre Anfrage erstellten Angebote/Reisebeschreibungen zuzüglich eventuell erforderlicher ergänzender Informationen. Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung gegenüber der Reiseberatung Knecht übernommen hat.
    1.2 Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) an Sie zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Reisebestätigung, jedoch nur, wenn zwischen Ihrer Buchung und Reiseantritt mindestens 7 Werktage liegen.
    1.3 Weicht der Inhalt unserer Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsangebot der Reiseberatung Knecht vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots durch Sie zustande, wenn Sie innerhalb der 10-tägigen Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage oder Anzahlung erklären.
  2. Bezahlung
    2.1 Bei Vertragsabschluss für Pauschalreisen wird Ihnen ein Reisepreissicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3 BGB ausgehändigt. Nach Erhalt des Sicherungsscheines wird grundsätzlich und umgehend eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung muss unter Angabe der Rechnungsnummer so rechtzeitig erfolgen, dass sie spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum auf dem angegebenen Bankkonto eingegangen ist; die Restzahlung muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt auf dem angegebenen Konto der Reiseberatung Knecht eingegangen sein, es sei denn, in der individuellen Reisebeschreibung ist eine davon abweichende Frist für die Restzahlung angegeben. Bei der Buchung bestimmter Flug-Sondertarife kann beispielsweise der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden.
    2.2 Die Reiseunterlagen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort fällig.
    2.3 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und die Reiseberatung Knecht zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.
    2.4 Zahlungen sind bis auf Widerruf nur per Banküberweisung, in Ausnahmefällen bar, nicht aber per Kreditkarte möglich.

  3. Leistungen, Preisänderungen vor Vertragsschluss
    3.1 Umfang und Art der von der Reiseberatung Knecht vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. der konkreten Reisebeschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung der Reiseberatung Knecht ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung. Die in der Buchungsbestätigung genannten Preise sind verbindlich

3.2 Die Reiseberatung Knecht behält sich jedoch vor, die mit der Buchung bestätigten Preise im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie beispielsweise Flughafengebühren, Treibstoffzuschlägen oder einer mehr als 3% umfassenden Änderung des für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurses, den Reisepreis entsprechend anzupassen.


  1. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss, Rechte des Kunden

    4.1 Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von der Reiseberatung Knecht nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, zumutbar sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Reiseberatung Knecht ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird die Reiseberatung Knecht dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
    4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertrages nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig:
    a) Die Reiseberatung Knecht kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse um mehr als 3%.
    b) Die Reiseberatung Knecht hat den Reisekunden unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umstände davon zu unterrichten.
    c) Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt, ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Reiseberatung Knecht über die Preiserhöhung der Reiseberatung Knecht gegenüber geltend zu machen.
    d) Buchen mehrere Kunden gemeinsam eine Reise und erzielen dadurch einen reduzierten Gruppenpreis, so ist im Falle der Stornierung einzelner Kunden der Gruppe die Reiseberatung Knecht berechtigt, die für die Gruppe gewährte Preisreduzierung aufzuheben und den Preis pro Person zu verlangen, der für Individualreisen anfällt, wenn die Leistungsträger (Hotels, Rundreiseveranstalter, Fluggesellschaften) den gewährten Kleingruppenrabatt zurücknehmen.

    5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

    Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der Reiseberatung Knecht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Die Reiseberatung Knecht bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und sofern sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die Reiseberatung Knecht zurückerstattet worden sind.

    6. Rücktritt und Kündigung durch die Reiseberatung Knecht

    Die Reiseberatung Knecht kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Eine solche Vertragsauflösung kann die örtliche Reiseleitung oder der örtliche Touroperator im Namen und Auftrag der Reiseberatung Knecht aussprechen. Kündigt die Reiseberatung Knecht, so behält die Reiseberatung Knecht  den Anspruch auf den Gesamtpreis; die Reiseberatung Knecht muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der der Reiseberatung Knecht eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

    7. Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden, Ersatzpersonen
    7.1 Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der Reiseberatung Knecht, die schriftlich erfolgen muss, vom Reisevertrag zurücktreten.
    7.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch gem. § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Der Reiseveranstalter kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Der Reiseveranstalter kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises wie folgt verlangen: a) bis 29 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises b) vom 28. bis 14. Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises c) vom 13. bis 7. Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises d) vom 6. Tag bis zum Reisebeginn 80 % des Reisepreises. Für individuell für die Kunden ausgearbeitete Reisen sowie zu besonderen Anlässen, können abweichende Stornobedingungen zum Tragen kommen. Es gelten dann die vom lokalen Touroperator verlangten Bedingungen. Diese werden dann wirksam, wenn Sie entsprechend im individuellen Angebot der Reiseberatung Knecht an die Kunden aufgeführt sind und damit (mit der Reiseanmeldung und Buchungsbestätigung) Bestandteil des Reisevertrages werden (siehe auch Punkt 2.1).
    7.3 Dem Kunden ist es gestattet, der Reiseberatung Knecht nachzuweisen, dass die Reiseberatung Knecht tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
    7.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung (no show) nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Kunde zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.
    7.5 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart, des Abflug- oder Zielflughafens (auch Änderungen oder Umbuchungen von Anschlussflügen) vorgenommen, so erhebt die Reiseberatung Knecht bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 30,- je Änderungsvorgang. Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchung besteht nicht, es ist darauf zu achten, dass bei Reisen, die nach individuellen Wünschen ausgearbeitet wurden, eine Umbuchung oftmals nicht möglich ist. Umbuchungswünsche, die nach dem 30.Tag vor Reisebeginn eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen (beispielsweise Umbuchung eines Inlandsfluges).
    7.6 Bei einem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers ist die Reiseberatung Knecht, sofern sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, eine Kostenpauschale für den Aufwand von € 30,-  zu berechnen. Notwendige Kosten der Änderung des Teilnehmers bei Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) werden dem Kunden gesondert berechnet. Es ist zu beachten, dass bestimmte Tarife/Fluggesellschaften einen „name change“ nicht akzeptieren, sodass hier Stornierungskosten anfallen und eine Neubuchung erforderlich wird.

    8. Obliegenheiten und Kündigung des Kunden
    8.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. dem zuständigen Touroperateur oder unter der oben genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
    8.2 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. Gegenüber dem Reiseveranstalter besteht kein Anspruch auf Ersatz für beschädigtes oder verloren gegangenes Reisegepäck. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen.

    9. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Hinsichtlich der Reiseunterlagen gilt, dass der Kunde den Reiseveranstalter zu informieren hat, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelvoucher, Flugunterlagen) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum) falsche Angaben enthalten. Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

    10. Kündigung wegen höherer Gewalt
    Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB). Danach kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

    11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

    11.1 Die Reiseberatung Knecht informiert über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass-, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie der Reiseberatung Knecht nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt worden sind.
    11.2 Die Reiseberatung Knecht wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen Allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.
    11.3 Soweit die Reiseberatung Knecht seiner Hinweispflicht entsprechend der vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reiseteilnehmer zur Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verpflichtet. Dem Reiseteilnehmer wird dringend angeraten, sich zusätzlich über die Homepage des Auswärtigen Amtes über Reise- und Sicherheitshinweise zu informieren (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html).

    12. Haftung

    12.1 Die vertragliche Haftung der Reiseberatung Knecht für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
    a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
    b) die Reiseberatung Knecht für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    12.2 die Reiseberatung Knecht haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als echte Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, wie insbesondere Mietwagenbuchungen und optionale Ausflüge und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Diese Aktivitäten werden von Dritten angeboten, mit welchen der Kunde einen gesonderten Vertrag abschließt.

    13. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
    Die Reiseberatung Knecht ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss die Reiseberatung Knecht diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Reiseberatung Knecht muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu einsehbar. Die Reiseberatung Knecht bucht keine der auf dieser schwarzen Liste stehenden Airlines.

    14. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot
    14.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der oben genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche wegen eines Personenschadens oder eines Schadens, der auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Reiseberatung Knecht oder einer vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines Vertreters der Reiseberatung Knecht beruht, handelt.
    14.2 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tage bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder der Reiseberatung Knecht gegenüber anzuzeigen(siehe aber Punkt 8.2).
    14.3 Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Reiseberatung Knecht noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters der Reiseberatung Knecht beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und der Reiseberatung Knecht Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Reiseberatung Knecht die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
    Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Reiseberatung Knecht ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.

    15. Datenschutz
    Die personenbezogenen Daten, die der Kunde der Reiseberatung Knecht zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Die Reiseberatung Knecht hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein (siehe dazu auch die Ausführungen zum Datenschutz unter Impressum).


  2. Gerichtsstand

    16.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Reiseberatung Knecht findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
    16.2 Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen die Reiseberatung Knecht ist ausschließlich Berlin.
    16.3 Die Reiseberatung Knecht kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

 

  1. Sonstiges
    17.1 Verstößt ein Reisegast gegen Gesetze des Gastlandes und entstehen der Reiseberatung Knecht oder der Reiseleitung dadurch Nachteile, kann die Reiseberatung Knecht gegen den Reisegast Schadensersatzansprüche geltend machen. In diesem Zusammenhang verweist die Reiseberatung Knecht auf die aus seiner Sicht gegebene Pflicht des Reisegastes, sich selbst über Sitten und Moralvorstellungen des Reiselandes ausführlich zu informieren.

17.2 Entgegen früherer Rechtsprechung in Deutschland (24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt, 1980) erkennt der Reisegast ausdrücklich an, dass die Anwesenheit geistig und/oder körperlich behinderter Menschen im Hotel, auf dem Schiff oder bei Transfers oder auf einer Rundreise in keinster Weise einen Grund für eine Minderung des Reisepreises darstellt.
17.3 Jeder Reisegast wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er keinen Schmuck und Wertgegenstände mit sich führen soll, diese ggfs. im Hotelsafe sichern soll und dass jeder Reisegast nur geringes Taschengeld mit sich führen soll. Kredit- und Bankkarten dürfen auf keinen Fall zusammen mit den zugehörigen PINs mitgeführt werden. In fast allen Ländern werden erkennbare Touristen bestohlen.

 

Berlin, 22.05.2014