Einreise nach Botswana (aktualisiert am 06.03.22 lt. Auswärtigem Amt, siehe www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/botsuana-node/botsuanasicherheit/219522): Die Einreise nach Botsuana ist für vollständig Geimpfte (zwei Dosen bei Impfstoffen, bei denen eine Zweitimpfung erforderlich ist, eine Dosis beim Impfstoff von Johnson & Johnson) auch ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der Status eines vollständig Geimpften geht verloren, wenn nicht nach angemessener Zeit eine sog. Boosterimpfung erfolgt. Bei dem Impfstoff von Pfizer / Biontech und von Moderna ist eine Boosterimpfung sechs Monate nach der Zweitimpfung erforderlich, beim Impfstoff von AstraZeneca nach drei Monaten und beim Impfstoff von Johnson&Johnson nach zwei Monaten. Die erforderliche Boosterimpfung kann bei Einreise kostenlos am Einreiseort nach Botsuana erfolgen. Bei Ablehnung der Boosterimpfung am Einreiseort kann die Einreise nach Botsuana verweigert werden. Nicht vollständig Geimpfte und  Genesene benötigen weiterhin einen aktuellen negativen PCR-Test. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Personen, die weder vollständig geimpft sind noch einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen, müssen sich bei Einreise zudem einem kostenpflichtigen PCR-Test unterziehen und sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses auf eigene Kosten in Quarantäne am Einreiseort begeben.Laut einer Ankündigung der Regierung sollen nicht vollständig geimpfte Personen bei der Einreise kostenlos geimpft werden. Ausländern, die dieser Impfung nicht zustimmen, kann die Einreise verweigert werden.
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. Es finden Temperaturkontrollen statt.

Einreisevisum: P300.00 (EURO €23) einmalige Einreise, gültig 3 Monate.
***********************

Einreise Sambia / Victoria Falls (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/sambia-node/sambiasicherheit/20860): Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Davon ausgenommen sind Kinder unter fünf Jahren. Reisende nach Sambia sind verpflichtet, vor Einreise eine Kopie ihres PCR-Tests im Global Haven System zur Authentifizierung hochzuladen.

Für die Ausreise aus Sambia ist eine Testung (PCR-Test) durch ein bei „Trusted-Travel“ akkreditiertes Labor notwendig. Informationen über „Trusted-Travel“ akkreditierte Labore und Krankenhäuser finden sich auf dem „Trusted Travel Portal“. Zudem ist eine Bestätigung des sambischen Gesundheitsministeriums über den negativen Coronatest einzuholen.

Einreisevisum kann in Deutschland oder am Grenzübergang beantragt werden.
***********************

Einreise Republik Südafrika (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/suedafrika-node/suedafrikasicherheit/208400): Alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres müssen bei Ankunft einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte (einschließlich Personen mit Booster-Impfung) und Genesene.

Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden. Es empfiehlt sich, den Fragebogen bereits bei Antritt der Reise mitzuführen.

Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die mobile App „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.

Nach Voraufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet gilt grundsätzlich eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne, von der keine Ausnahmen möglich sind, auch nicht für vollständig geimpfte Personen. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nach Voraufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet nur dann möglich, wenn die betroffene Person über einen vollständigen Impfschutz mit einem Impfstoff verfügt, dessen Wirksamkeit gegen die entsprechende Virusvariante vom Robert Koch-Institut festgestellt und veröffentlicht wurde. Ausführliche Fragen und Antworten zu Einreisen aus Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebieten hat das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines gültigen Rückflugscheins wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor’s visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, maximal für 90 Tage erteilt.
***********************

Rückreise nach Deutschland (vgl.: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/faq-reisen-1735032):

  • Bei der Einreise nach Deutschland gilt die 3G-Regelung: Jeder muss geimpft, genesen oder negativ getestet sein (PCR- oder Antigen-Test). Kinder unter zwölf Jahren müssen keinerlei Nachweis erbringen.
  • Als vollständig geimpft gilt bei der Einreise EU-weit in der Regel, wenn drei Einzelimpfungen erfolgt sind oder seit der zweiten Impfung nicht mehr als 270 Tage vergangen sind. (Die Kritierien für den Impfnachweis finden Sie in § 2 Nummer 10 Coronavirus-Einreiseverordnung.)
  • Das negative Testergebnis darf bei einem PCR-Test oder einem Antigen-Test maximal 48 Stunden alt sein.

****************************

ÄNDERUNGEN jederzeit kurzfristig möglich!